Stundensatz als Friseur berechnen: Kosten durch verkaufbare Stunden
Der Stundensatz entsteht, indem du die vollen Monatskosten eines Arbeitsplatzes — Lohn, Lohnnebenkosten, anteilige Miete, Software, Gewinnanteil — durch die verkaufbaren Stunden teilst, nicht durch die Anwesenheitsstunden. Im Modell dieses Beitrags: 5.000 € Monatskosten bei 60 Prozent verkaufbarer Zeit ergeben rund 50 € pro Stunde. Rechne den Weg mit deinen eigenen Zahlen nach.
Was ist der Stundensatz — und warum ist er nicht dein Preis?
- Stundensatz
- Der Stundensatz ist der Betrag, den jede verkaufte Arbeitsstunde eines Arbeitsplatzes mindestens erwirtschaften muss, damit Lohn, Lohnnebenkosten, anteilige Fixkosten und ein Gewinnanteil gedeckt sind. Er ist eine interne Rechengröße — er steht auf keiner Preisliste, aber er steckt in jedem Preis darauf.
Der Stundensatz ist nicht dein Verkaufspreis. Ein Herrenhaarschnitt kostet im Bundesschnitt rund 33 €, Waschen, Schneiden und Föhnen für Damen gut 54 € (Deutsche Handwerks Zeitung, 2025, abgerufen 26.08.2026) — das sind Marktpreise für Leistungen, keine Kostensätze. Ob ein 33-€-Schnitt bei dir trägt, entscheidet sich erst, wenn du weißt, was dich die dafür gebundenen Minuten kosten.
Deshalb ist die Reihenfolge wichtig: erst der Stundensatz, dann der Preis. Wie aus dem Satz und den gemessenen Minuten einer Leistung ein Preis wird, rechnet der Beitrag Preiskalkulation vor. Dieser Beitrag hier baut das Fundament darunter — und zeigt, warum die meisten Stundensätze an einer einzigen Stelle falsch werden: beim Teilen.
Welche Kosten muss deine Stunde tragen?
In den Stundensatz gehören alle Kosten, die ein besetzter Arbeitsplatz Monat für Monat verursacht — unabhängig davon, wie viele Kundinnen kommen. Der größte Block ist der Lohn samt Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung; dazu kommen die anteilige Miete, die Nebenkosten, Software, Versicherungen, Werbung und ein Gewinn- und Rücklagenanteil, ohne den der Salon nur sich selbst finanziert.
- Lohn und Lohnnebenkosten: Bruttolohn der Mitarbeiterin plus Arbeitgeberanteil — der Posten, der in keiner Bauchgefühl-Kalkulation vollständig auftaucht.
- Anteilige Raumkosten: Miete und Nebenkosten des Salons, geteilt durch die Zahl der besetzten Arbeitsplätze.
- Betriebskosten-Anteil: Software, Versicherungen, Werbung, Telefon, Verbrauchsmaterial des Platzes wie Handtücher und Pflege.
- Gewinn- und Rücklagenanteil: für Investitionen, magere Monate und den Grund, warum du das Risiko trägst.
- Nicht hinein gehört: leistungsbezogenes Material wie Farbe und Oxidant — es schwankt mit der Leistung und wird je Leistung als eigener Posten kalkuliert.
Monatskosten eines besetzten Arbeitsplatzes — Modellrechnung Modellrechnung
- Bruttolohn Stylistin (Vollzeit, Modellannahme)
- 2.800 €
- Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil, im Modell 21 %)
- 590 €
- Anteilige Miete und Nebenkosten je Arbeitsplatz
- 650 €
- Anteil Software, Versicherungen, Werbung, Verbrauchsmaterial
- 360 €
- Gewinn- und Rücklagenanteil
- 600 €
- Monatskosten je Arbeitsplatz
- 5.000 €
Annahmen: Modellrechnung mit offenen, bewusst runden Annahmen — jeder Posten gehört durch deine eigenen Zahlen ersetzt: Lohn aus dem Arbeitsvertrag, Nebenkosten aus der Lohnabrechnung, Miete aus dem Mietvertrag geteilt durch deine Arbeitsplätze. Leistungsbezogenes Farbmaterial fehlt absichtlich; es wird in der Preiskalkulation je Leistung angesetzt. Alle Werte netto, ohne Umsatzsteuer.
Warum teilst du durch verkaufbare Stunden — nicht durch Anwesenheit?
Weil niemand seine komplette Anwesenheit verkauft. Eine Vollzeit-Stylistin ist im Modellmonat 168 Stunden im Salon — aber sie berät ohne Abschluss, räumt um, telefoniert, wartet auf Verspätete, und bei jeder Coloration wirkt die Farbe 30 bis 45 Minuten ohne sie (Schwarzkopf-Ratgeber, abgerufen 26.08.2026). Kalkulationsratgeber der Branche rechnen deshalb damit, dass oft nur rund 60 bis 70 Prozent der Anwesenheit abrechenbare Kundenzeit sind (nicnoa-Ratgeber zur Preiskalkulation, abgerufen 26.08.2026).
Vom Monatskostenblock zum Stundensatz — Modellrechnung Modellrechnung
- Bezahlte Anwesenheit (21 Arbeitstage × 8 h)
- 168 h
- Verkaufbarer Anteil (Mitte der Faustregel, Modell)
- 60 %
- Verkaufbare Stunden im Monat
- rund 101 h
- Monatskosten des Arbeitsplatzes (Rechnung oben)
- 5.000 €
- Nötiger Stundensatz (5.000 € ÷ 101 h)
- rund 50 €
Annahmen: Modellrechnung: Die 60 Prozent sind eine verbreitete Faustregel aus der Kalkulationspraxis, kein Messwert — deine ehrlich gemessene Auslastung gehört an diese Stelle. Urlaub und Krankheit drücken die Anwesenheit im Jahresschnitt zusätzlich; wer es genau will, rechnet mit Jahresstunden statt einem Monat. Ergebnis netto, ohne Umsatzsteuer.
Der häufigste Fehler steht eine Zeile höher: durch 168 statt durch 101 teilen. Dann kommen im Modell knapp 30 € heraus statt 50 € — ein Satz, der sich seriös anfühlt und jeden Monat ein Loch von über 2.000 € in die Rechnung frisst. Die Differenz fällt nicht sofort auf, weil sie sich als „irgendwie bleibt nichts übrig“ tarnt statt als Rechenfehler.
Wie drückt die Einwirkzeit auf deinen Stundensatz?
Ungenutzte Einwirkzeit senkt die verkaufbaren Stunden — und treibt damit den Satz, den jede verbleibende Stunde tragen muss. Drei Colorationen mit je 35 Minuten Einwirkzeit sind 105 freie Mitarbeiterminuten pro Tag; über 21 Arbeitstage sind das fast 37 Stunden im Monat, gut ein Fünftel der Anwesenheit. Ob diese Stunden im Zähler deiner Rechnung landen oder verfallen, entscheidet, ob dein Arbeitsplatz bei 50, 60 oder 70 Prozent verkaufbarer Zeit läuft.
Die Spanne ist der eigentliche Befund: Zwischen 50 und 70 Prozent verkaufbarer Zeit liegen im Modell 17 € pro Stunde — bei identischen Kosten, identischem Team, identischer Miete. Ein Salon, der seine Einwirkzeiten mit Zwischenterminen füllt und Terminausfälle senkt, braucht für dieselbe Rechnung einen um ein Viertel niedrigeren Satz. Organisation ist hier buchstäblich Geld; das große Bild dazu zeichnet der Ratgeber Auslastung im Friseursalon.
Neben der Einwirkzeit drücken auch Terminausfälle auf denselben Nenner: Ein geplatzter 90-Minuten-Termin ist bezahlte Anwesenheit ohne eine einzige verkaufte Minute. Ein Fallbeispiel aus der Fachpresse beschreibt einen Salon mit rund drei geplatzten Terminen pro Woche und einem Umsatzverlust von mehreren Tausend Euro im Jahr (TOP HAIR, abgerufen 26.08.2026) — Stunden, die der Satz aller übrigen Kundinnen mittragen muss. Auch deshalb gehört Verbindlichkeit vor die Preiserhöhung.
Wie kommst du an deine echten verkaufbaren Stunden?
Messen statt schätzen — eine Woche reicht für den ersten belastbaren Wert. Drucke je Mitarbeiterin den Wochenkalender, markiere nur die Minuten mit aktiver, bezahlter Arbeit am Kunden und teile das Ergebnis durch die bezahlte Anwesenheit laut Schichtplan. Einwirkzeiten, Lücken und Telefonminuten bleiben unmarkiert; die genaue Anleitung mit Checkliste steht im Ratgeber Auslastung.
- Auslastung (gebundene Zeit)
- 78 %
- Füllbare Lückenminuten
- 95 Min = 2 Termine
- Erwarteter Umsatz heute
- 612 €
- No-Show-Quote (Woche)
- 3 %
Wer den Wert dauerhaft sehen will, braucht einen Kalender, der ihn nebenbei erzeugt. Calendio zählt in der Auslastungs-Auswertung nur gebundene Zeit — Einwirkzeiten und Lückenminuten erscheinen getrennt. Damit steht der Nenner deiner Stundensatzrechnung jeden Monat automatisch da, statt einmal im Jahr aus dem Gefühl geschätzt zu werden.
Rechne den Satz einmal im Jahr neu — und sofort, wenn Löhne, Miete oder deine gemessene Auslastung spürbar springen. Ein Tariflohnplus von 200 € im Monat verändert den Modellsatz bereits um rund 2 €; wer das zwei Jahre ignoriert, subventioniert jede Stunde aus dem eigenen Gewinnanteil.
Rechenweg: deinen Stundensatz in sechs Schritten berechnen
- Monatskosten je Arbeitsplatz sammeln: Bruttolohn plus Arbeitgeberanteil aus der Lohnabrechnung, anteilige Miete und Nebenkosten, Anteil für Software, Versicherungen und Werbung.
- Einen Gewinn- und Rücklagenanteil festlegen — als eigenen Posten, nicht als Resthoffnung.
- Leistungsbezogenes Farbmaterial bewusst draußen lassen; es gehört in die Kalkulation je Leistung.
- Bezahlte Anwesenheitsstunden des Monats aus dem Schichtplan nehmen — inklusive der Stunden, in denen wenig los ist.
- Verkaufbaren Anteil ehrlich ansetzen: gemessene Auslastung, ersatzweise 60 Prozent als Startwert — niemals 100.
- Monatskosten durch verkaufbare Stunden teilen und das Ergebnis in die Preiskalkulation je Leistung übernehmen.
Häufige Fragen
Der Rechenweg ist kurz: Monatskosten sammeln, verkaufbare Stunden ehrlich ansetzen, teilen. Die 50 € aus der Modellrechnung sind dabei nur ein Platzhalter — deine Zahl entsteht aus deinem Mietvertrag, deinen Lohnabrechnungen und deiner gemessenen Auslastung. Calendio liefert dir davon den flüchtigsten Teil frei Haus: Die Auswertung zählt gebundene Zeit und Lückenminuten laufend mit, sodass der Nenner deiner Rechnung nicht geschätzt werden muss. Die Kostenseite gehört einmal im Jahr auf deinen Schreibtisch — dafür gibt es keine Software und keine Ausrede.

Jan Kotthoff Gründer von Calendio
Jan Kotthoff hat Calendio gebaut, weil ihn eine Frage nicht losließ: Warum blockt eine Salonsoftware die Einwirkzeit, obwohl in dieser Zeit niemand arbeitet? Er schreibt hier über das, was er beim Bauen und im Gespräch mit Salons gelernt hat — mit offenen Rechenwegen statt Behauptungen.
Quellen
- nicnoa-Ratgeber: Friseur-Preiskalkulation und abrechenbare Kundenzeit, abgerufen 26.08.2026
- Deutsche Handwerks Zeitung: Friseurpreise 2025, abgerufen 26.08.2026
- Schwarzkopf-Ratgeber: Einwirkzeiten bei Colorationen, abgerufen 26.08.2026
- TOP HAIR: Terminausfälle im Salon (Fallbeispiel), abgerufen 26.08.2026
- Calendio-Demosalon: geprüfte Ablauf-Schrittdauern (Modellwerte), abgerufen 26.08.2026