Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 8. September 2026
Aufbau dieser Bedingungen
Teil A gilt für alle Nutzer. Teil B gilt zusätzlich für Kunden, die Termine oder Gutscheine buchen. Teil C gilt zusätzlich für Anbieter — also für Salons — und richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Teil D enthält die für alle geltenden Schlussbestimmungen.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen; (b) Individualvereinbarung in Textform; (c) Teil B bzw. Teil C; (d) Teil A und Teil D.
Teil A — Allgemeiner Teil
§ 1Betreiber, Geltungsbereich, Begriffe
- 1.1 Betreiber der unter www.calendio.pro erreichbaren Plattform Calendio ist die Kotthoff Holding UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße 13, 65439 Flörsheim, Deutschland. Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden, HRB 34871. Vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kotthoff. E-Mail: kontakt@calendio.pro. (nachfolgend „Betreiber“ oder „Plattform“)
- 1.2 Diese Bedingungen gelten für die Registrierung und Nutzung der Plattform, der zugehörigen Webanwendungen sowie der Verwaltungssoftware für Anbieter.
- 1.3 Begriffe:
- Anbieter: Friseur-, Kosmetik-, Nagel-, Wimpern- oder vergleichbarer Studiobetrieb, der die Plattform in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
- Kunde: Person, die über die Plattform Termine oder Gutscheine bei einem Anbieter erwirbt.
- Behandlung: die vom Anbieter angebotene Dienstleistung einschließlich der dabei verwendeten Produkte.
- Mitarbeiter: die vom Anbieter im Nutzerkonto angelegten Beschäftigten oder freien Mitarbeiter.
- Textform: § 126b BGB; eine E-Mail genügt.
- 1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu.
- 1.5 Für das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gelten die Bedingungen und Behandlungs-, Storno- und Hygieneregelungen des jeweiligen Anbieters. Diese sind vor Abschluss der Buchung einsehbar. Der Betreiber ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt.
§ 2Leistungsbeschreibung und Rolle der Plattform
- 2.1 Die Plattform ist ein Online-Vermittlungsdienst und zugleich eine cloudbasierte Verwaltungssoftware für Salonbetriebe. Sie ermöglicht insbesondere:
- Kunden: das Suchen und Buchen von Terminen und Behandlungen, den Erwerb von Geschenkgutscheinen, die Verwaltung eigener Termine sowie die Abgabe von Bewertungen.
- Anbietern: die Anlage und Verwaltung von Leistungen, Preisen, Öffnungszeiten, Mitarbeitern, Arbeitsplätzen und Terminkalendern, die Entgegennahme und manuelle Erfassung von Buchungen, den Verkauf von Gutscheinen, die Führung einer Kundenkartei, die Abwicklung von Online-Zahlungen sowie Auswertungen.
- 2.2 Der Betreiber ist Vermittler und Software-Dienstleister, nicht Vertragspartei des Behandlungsvertrags. Der Vertrag über die Behandlung und über Gutscheine kommt ausschließlich zwischen Kunde und Anbieter zustande. Der Betreiber erbringt keine kosmetischen, friseurhandwerklichen, gesundheitsbezogenen oder sonstigen Behandlungsleistungen und schuldet keinen Behandlungserfolg.
- 2.3 Der Betreiber schuldet ferner keine Rechts-, Steuer-, Hygiene- oder Datenschutzberatung und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Anbieterbetriebs. Automatische Hinweise, Warnungen, Vorschläge und Auswertungen der Software sind Hilfsmittel und ersetzen keine eigene fachliche Prüfung.
- 2.4 Die Software trifft keine automatisierten Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO. Berechnungen der Software, insbesondere die Ermittlung von Dauer und Preis aus den Antworten eines Fragenkatalogs, sind regelbasiert und vom jeweiligen Anbieter selbst eingerichtet; die Entscheidung über die Behandlung trifft stets der Anbieter.
§ 3Registrierung, Nutzerkonto, Zugangsdaten
- 3.1 Die Nutzung setzt ein Nutzerkonto voraus. Die Darstellung der Leistungen auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar; der Nutzungsvertrag kommt mit Freischaltung des Zugangs zustande.
- 3.2 Angaben bei der Registrierung müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein und sind aktuell zu halten. Mit der Registrierung als Anbieter versichert dieser, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- 3.3 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Nutzerkonten dürfen nicht gemeinsam genutzt oder Dritten überlassen werden. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Betreiber unverzüglich zu informieren. Für Anbieterkonten wird die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentisierung dringend empfohlen; der Betreiber kann sie für Konten mit Zugriff auf Zahlungsdaten verbindlich vorgeben.
- 3.4 Jeder Nutzer darf grundsätzlich nur ein Konto führen. Der Betreiber kann Mehrfachkonten zusammenführen oder sperren.
§ 4Minderjährige
- 4.1 Ein eigenes Kundenkonto können Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres anlegen. Für Buchungen Minderjähriger gelten die §§ 106 ff. BGB; erforderlich ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter, soweit der Vertrag nicht mit eigenen Mitteln im Sinne des § 110 BGB bewirkt wird.
- 4.2 Der Anbieter stellt sicher, dass Behandlungen an Minderjährigen nur mit der erforderlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter durchgeführt werden und dass Behandlungen, die nach den einschlägigen Vorschriften Minderjährigen nicht oder nur eingeschränkt angeboten werden dürfen (insbesondere Anwendungen nach der NiSV, Permanent Make-up, Tätowierungen), nicht an Minderjährige vermittelt oder erbracht werden.
§ 5Bereitstellung, Wartung, Weiterentwicklung
- 5.1 Die Plattform wird über das Internet bereitgestellt. Übergabepunkt ist der Ausgang des Rechenzentrums zum Internet. Für Internetzugang, Endgeräte, Betriebssysteme und Browser ist der Nutzer verantwortlich; unterstützt werden jeweils aktuelle Versionen gängiger Browser.
- 5.2 Der Betreiber ist um einen möglichst durchgehenden Betrieb bemüht. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt. Eine über die im jeweiligen Anbieter-Tarif ausgewiesene Verfügbarkeit hinausgehende Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
- 5.3 Der Betreiber ist nicht verpflichtet, veraltete Browser, Betriebssysteme oder Endgeräte dauerhaft zu unterstützen. Die Einstellung der Unterstützung wird mit angemessener Frist angekündigt.
- 5.4 Der Betreiber kann die Software weiterentwickeln, aktualisieren und einzelne Funktionen ändern oder ersetzen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung zumutbar ist. Sicherheits- und rechtlich veranlasste Änderungen können auch kurzfristig erfolgen. § 34 bleibt unberührt.
§ 6Zulässige Nutzung, Beschränkung und Sperrung
- 6.1 Unzulässig sind insbesondere: das Einstellen rechtswidriger, irreführender oder rechtsverletzender Inhalte; Scheinbuchungen und die Manipulation von Bewertungen oder Empfehlungsprogrammen; das systematische Auslesen von Daten außerhalb bereitgestellter Exportwege oder Schnittstellen; das Zurückentwickeln, Dekompilieren oder Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, soweit nicht gesetzlich zwingend gestattet; Sicherheits- oder Belastungstests ohne vorherige Freigabe in Textform; die Umgehung der Plattformgebühr durch systematisches Abwerben bereits über die Plattform vermittelter Kunden auf externe Buchungswege; sowie die Nutzung der Software zur verdeckten Überwachung oder zur unzulässigen Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Beschäftigten.
- 6.2 Bei erheblichen Verstößen, konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch oder akuten Sicherheitsrisiken kann der Betreiber Funktionen beschränken, Inhalte entfernen oder den Zugang ganz oder teilweise sperren. Die Maßnahme ist auf das erforderliche Maß zu beschränken und wird aufgehoben, sobald der Grund entfällt.
- 6.3 Außer bei Gefahr im Verzug, bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten oder bei entgegenstehender gesetzlicher oder behördlicher Anordnung setzt eine Maßnahme nach Absatz 2 eine vorherige Abmahnung und eine angemessene Frist zur Abhilfe voraus.
- 6.4 Der Betreiber teilt dem Betroffenen die Gründe einer Beschränkung, Aussetzung oder Entfernung spätestens im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mit und weist auf die Beschwerdemöglichkeit nach § 7 Absatz 5 hin. Für die Beendigung der Erbringung von Vermittlungsleistungen gegenüber einem Anbieter gilt zusätzlich § 33 Absatz 4.
§ 7Inhalte, Bewertungen, Meldeverfahren und Beschwerden
- 7.1 Der Anbieter räumt dem Betreiber an den von ihm eingestellten Inhalten (Leistungsbeschreibungen, Bilder, Logos) ein einfaches, räumlich unbeschränktes, auf die Vertragslaufzeit befristetes Nutzungsrecht zum Zweck der Darstellung und Bewerbung des Angebots auf der Plattform und in deren Werbekanälen ein. Der Anbieter versichert, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere an Bildern von Personen und Behandlungsergebnissen.
- 7.2 Kunden können nach tatsächlich wahrgenommenem Termin eine Bewertung abgeben. Bewertungen müssen wahrheitsgemäß und sachlich sein.
- 7.3 Der Betreiber veröffentlicht ausschließlich Bewertungen, die einer über die Plattform abgewickelten und als wahrgenommen erfassten Buchung zugeordnet sind. Eine darüber hinausgehende inhaltliche Verifizierung findet nicht statt. Anbieter können Bewertungen weder löschen noch auswählen; sie können öffentlich sachlich erwidern. Der Betreiber entfernt Bewertungen, die gegen Absatz 2 verstoßen, beleidigend, offensichtlich unwahr oder rechtswidrig sind.
- 7.4 Jede Person kann rechtswidrige Inhalte per E-Mail an kontakt@calendio.pro melden. Der Betreiber bestätigt den Eingang, bearbeitet Meldungen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und unterrichtet den Meldenden über die getroffene Entscheidung einschließlich der Rechtsbehelfsmöglichkeiten.
- 7.5 Der Betreiber unterhält ein internes Beschwerdemanagement. Beschwerden über Sperrungen, Beschränkungen, Entfernungen von Inhalten, über die Anwendung dieser Bedingungen sowie über technische Probleme können kostenfrei an kontakt@calendio.pro gerichtet werden. Der Betreiber prüft die Beschwerde individuell, entscheidet in angemessener Frist und teilt das Ergebnis begründet in Textform mit.
§ 8Barrierefreiheit
- 8.1 Der Betreiber gestaltet die für Kunden bestimmten Funktionen der Plattform nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und orientiert sich dabei an den Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Eine bestimmte Konformitätsstufe wird nicht als Beschaffenheit vereinbart.
- 8.2 Für die Barrierefreiheit der vom Anbieter selbst eingestellten Inhalte, insbesondere für Alternativtexte zu eigenen Bildern und für verständliche Leistungsbeschreibungen, ist der Anbieter verantwortlich.
- 8.3 Rückmeldungen zur Barrierefreiheit nimmt der Betreiber unter kontakt@calendio.pro entgegen.
Teil B — Besondere Bedingungen für Kunden
§ 9Terminbuchung und Vertragsschluss
- 9.1 Mit Absenden der Buchung über die entsprechend gekennzeichnete Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber dem Anbieter ab. Ist die Buchung mit einer Zahlungspflicht verbunden, trägt die Schaltfläche die Beschriftung „zahlungspflichtig buchen“ oder eine gleichermaßen eindeutige Formulierung (§ 312j Abs. 3 BGB). Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die per E-Mail zugesandt und im Kundenkonto bereitgestellt wird. Vor Absenden können sämtliche Eingaben korrigiert werden.
- 9.2 Angezeigt werden vor Abgabe der Buchung insbesondere: Leistung, voraussichtliche Dauer, Preis, gegebenenfalls zugeordneter Mitarbeiter, Ort, Stornobedingungen des Anbieters und etwaige Ausfallgebühren.
- 9.3 Der Betreiber speichert den Vertragstext und stellt ihn dem Kunden im Kundenkonto und per E-Mail zur Verfügung. Vertragssprache ist Deutsch.
- 9.4 Termine können vom Anbieter aus wichtigem Grund (insbesondere Erkrankung des Mitarbeiters, technischer Ausfall) abgesagt werden. In diesem Fall erhält der Kunde einen Ersatztermin oder eine vollständige Erstattung bereits gezahlter Beträge.
- 9.5 Zusätzlich zur E-Mail kann der Kunde in seinem Kundenkonto Push-Benachrichtigungen für einzelne Geräte einschalten. Sie umfassen ausschließlich Hinweise zu gebuchten Terminen und zur Warteliste, enthalten weder die gebuchte Leistung noch Preise und werden nicht für Werbung verwendet. Rechtlich maßgeblich bleiben die Mitteilungen per E-Mail und im Kundenkonto; eine nicht zugestellte Push-Benachrichtigung ändert an Fristen und Pflichten nichts. Die Einwilligung ist jederzeit im Kundenkonto oder in den Geräteeinstellungen widerrufbar.
§ 10Preise und Zahlung
- 10.1 Der angezeigte Preis ist der Endpreis einschließlich Umsatzsteuer. Ist der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- 10.2 Bei Leistungen, deren Umfang erst vor Ort bestimmbar ist (z. B. abhängig von Haarlänge, Haardichte oder Haarzustand), kann der Anbieter einen als solchen gekennzeichneten Ab-Preis oder eine Preisspanne angeben. Der endgültige Preis ist dem Kunden vor Beginn der Behandlung mitzuteilen; ohne diese Mitteilung bleibt es beim angezeigten Betrag.
- 10.3 Die Zahlung erfolgt je nach Einstellung des Anbieters online über den Zahlungsdienstleister Stripe (Karte, SEPA-Lastschrift, digitale Wallets), als Anzahlung mit Restzahlung vor Ort, oder vollständig vor Ort. Der jeweils geltende Modus wird vor der Buchung angezeigt. Karten- und Kontodaten werden ausschließlich von Stripe erhoben und verarbeitet; der Betreiber erhält und speichert sie nicht.
- 10.4 Anzahlungen werden auf den Behandlungspreis angerechnet. Ihre Erstattung richtet sich nach § 12.
- 10.5 Rechnungen für die Behandlung stellt der Anbieter aus; die Plattform stellt ihm hierfür eine automatisierte Rechnungserstellung im Namen und für Rechnung des Anbieters zur Verfügung.
§ 11Widerrufsrecht
- 11.1 Verbrauchern steht bei über die Plattform im Fernabsatz geschlossenen entgeltlichen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, soweit kein Ausschlusstatbestand nach § 312g Abs. 2 BGB eingreift. Vertragspartner und Adressat des Widerrufs ist der jeweilige Anbieter; die Widerrufserklärung kann über die Plattform übermittelt werden.
- 11.2 Der Anbieter stellt die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular bereit; die Plattform stellt hierfür eine Vorlage und die technische Einbindung im Buchungsprozess zur Verfügung. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der eigenen Belehrung bleibt der Anbieter verantwortlich.
- 11.3 Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und der Kunde vor Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
- 11.4 Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und widerruft er danach, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357 Abs. 8 BGB).
- 11.5 Eine reine Terminvereinbarung ohne Zahlungspflicht begründet keinen entgeltlichen Fernabsatzvertrag; es besteht insoweit kein Widerrufsrecht. Für Gutscheine gilt § 13.
§ 12Terminverschiebung, Stornierung, Nichterscheinen
- 12.1 Die Stornofristen legt der jeweilige Anbieter fest; sie werden vor der Buchung angezeigt. Hat der Anbieter keine eigenen Fristen hinterlegt, gilt: kostenfreie Stornierung oder Verschiebung bis 24 Stunden vor Terminbeginn; danach kann eine Ausfallgebühr nach Absatz 3 anfallen.
- 12.2 Stornierung und Verschiebung erfolgen über das Kundenkonto oder den Link in der Buchungsbestätigung. Erstattungen werden über den ursprünglichen Zahlungsweg abgewickelt.
- 12.3 Der Anbieter kann für verspätete Stornierung und für Nichterscheinen eine Ausfallgebühr festlegen. Sie wird vor der Buchung betragsmäßig oder als Prozentsatz des Behandlungspreises angezeigt und ist nur geschuldet, wenn der Kunde ihr im Buchungsprozess ausdrücklich zugestimmt hat. Die Gebühr darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen nicht übersteigen; sie beträgt höchstens 100 % des Behandlungspreises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist, insbesondere weil der Termin anderweitig vergeben werden konnte.
- 12.4 Für den Einzug einer Ausfallgebühr kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde bei der Buchung ein Zahlungsmittel hinterlegt. Der Einzug erfolgt frühestens 24 Stunden nach dem versäumten Termin und nur, soweit der Kunde hierzu bei der Hinterlegung ein wirksames Mandat erteilt hat. Der Kunde wird vor jedem Einzug per E-Mail informiert.
- 12.5 Erscheint der Kunde verspätet, kann der Anbieter die Behandlung verkürzen oder ablehnen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung im verbleibenden Zeitfenster nicht möglich ist; in diesem Fall gilt Absatz 3 entsprechend.
- 12.6 Sagt der Anbieter ab oder erscheint er nicht, erhält der Kunde eine vollständige Erstattung aller gezahlten Beträge einschließlich Anzahlung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 13Geschenkgutscheine
- 13.1 Anbieter können Geschenkgutscheine als Wertgutschein (Guthabenbetrag) oder als Leistungsgutschein (bestimmte Behandlung) ausgeben. Der Vertrag kommt zwischen Käufer und Anbieter zustande; der Betreiber ist Vermittler und Abwickler der Zahlung.
- 13.2 Über die Plattform ausgegebene Gutscheine werden als Einzweck-Gutscheine im Sinne des § 3 Abs. 14 UStG behandelt; die Umsatzsteuer entsteht mit dem Verkauf. Der Anbieter bleibt für die zutreffende umsatzsteuerliche Einordnung und den Zeitpunkt der Versteuerung allein verantwortlich; der Betreiber übernimmt keine steuerrechtliche Beratung.
- 13.3 Gutscheine sind ab dem Ende des Kalenderjahres des Kaufs drei Jahre gültig. Eine kürzere Befristung ist nur bei sachlicher Rechtfertigung und deutlicher Angabe vor dem Kauf zulässig. Nach Ablauf der Frist kann der Käufer vom Anbieter grundsätzlich die Herausgabe des noch vorhandenen Werts abzüglich entgangenen Gewinns verlangen.
- 13.4 Gutscheine sind ausschließlich beim ausstellenden Anbieter einlösbar, nicht auf andere Anbieter übertragbar und nicht in bar auszahlbar. Restbeträge bleiben als Guthaben bestehen.
- 13.5 Vor Einlösung kann der Anbieter einen Gutschein vollständig erstatten. Nach Teil- oder Vollnutzung ist eine Erstattung über die Plattform nicht mehr möglich.
- 13.6 Bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, dauerhafter Schließung oder Sperrung des Anbieterkontos kann der Betreiber nicht eingelöste Gutscheine nicht erstatten. Der Anspruch des Kunden richtet sich ausschließlich gegen den Anbieter, im Insolvenzfall gegen den Insolvenzverwalter.
§ 14Angaben zur Behandlung, Verträglichkeitstests
- 14.1 Bestimmte Behandlungen setzen voraus, dass der Kunde vorab Angaben macht, etwa zu Haar- oder Hautzustand, Allergien, Unverträglichkeiten, Schwangerschaft, Stillzeit oder vorangegangenen Behandlungen. Ob und welche Angaben erhoben werden, legt der jeweilige Anbieter fest; er ist für diese Verarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortlicher und für eine tragfähige Rechtsgrundlage einschließlich etwaiger Einwilligungen nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO allein zuständig.
- 14.2 Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und Änderungen vor dem Termin mitzuteilen. Unrichtige oder unvollständige Angaben können die Behandlung gefährden.
- 14.3 Sieht das Angebot des Anbieters oder die Produktkennzeichnung einen Verträglichkeits- oder Allergietest vor (insbesondere bei oxidativen Haarfarben, Wimpernkleber, Permanent Make-up), ist dieser fristgerecht vor dem Termin durchzuführen. Der Anbieter weist darauf hin. Wird der Test nicht wahrgenommen, kann der Anbieter die Behandlung ablehnen; § 12 Absatz 3 gilt entsprechend.
- 14.4 Der Anbieter entscheidet eigenverantwortlich über Kontraindikationen und die Ablehnung einer Behandlung. Der Betreiber nimmt keine gesundheitliche Bewertung vor und nutzt solche Angaben nicht zu eigenen Zwecken; § 26 (Support-Zugriff) und § 31 bleiben unberührt.
§ 15Pflichten der Kunden
- 15.1 Kunden sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, gebuchte Termine pünktlich wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen, die Hausordnung und Anweisungen des Anbieters zu befolgen und bei ansteckenden Erkrankungen oder akuten Hautveränderungen im Behandlungsbereich den Termin abzusagen.
Teil C — Besondere Bedingungen für Anbieter
Teil C gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 16Vertragsgegenstand Software, Nutzungsrechte
- 16.1 Der Betreiber stellt dem Anbieter für die Dauer des Vertrags die Verwaltungssoftware zur Nutzung über das Internet bereit. Eine Überlassung zum dauerhaften Verbleib, eine Übertragung von Datenträgern oder eine Einräumung von Rechten am Quellcode erfolgt nicht.
- 16.2 Sämtliche Rechte an der Software, am Quell- und Objektcode, an den Benutzeroberflächen, an den Datenbanken und an den Kennzeichen des Betreibers verbleiben beim Betreiber. Der Anbieter erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht.
- 16.3 Die Software darf nur für den eigenen Betrieb genutzt werden. Die Nutzung für fremde Betriebe, die Unterlizenzierung oder die entgeltliche Weitergabe des Zugangs ist ohne gesonderte Vereinbarung unzulässig. Für Filialbetriebe desselben Rechtsträgers gelten die im Tarif ausgewiesenen Standort- und Nutzerkontingente.
- 16.4 Die vom Anbieter und seinen Nutzern eingestellten Daten bleiben beim Anbieter. Der Betreiber erhält daran nur die Nutzungsrechte, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, zur Datensicherung, zur Wiederherstellung und zum Datenexport erforderlich sind.
- 16.5 Der Betreiber ist berechtigt, aus der Nutzung gewonnene Informationen in vollständig anonymisierter Form, die keinen Personenbezug und keinen Bezug zu einzelnen Anbietern mehr zulässt, zur Verbesserung und Absicherung der Software sowie für aggregierte Marktauswertungen zu verwenden.
§ 17Nutzerkonten, Mitarbeiter, Rollen
- 17.1 Der Anbieter erhält einen Administrationszugang und kann Nutzerkonten für Inhaber, Empfang, Mitarbeiter und Auszubildende einrichten und Rechte zuweisen.
- 17.2 Der Anbieter ist verantwortlich für die Auswahl der Administratoren, die Vergabe und den Entzug von Rechten, die Aktualität der Stammdaten und die unverzügliche Sperrung von Zugängen ausgeschiedener Personen. Der Zugriff auf Behandlungsnotizen und vergleichbare sensible Angaben ist auf die Mitarbeiter zu beschränken, die diese zur Behandlung benötigen.
- 17.3 Der Anbieter stellt sicher, dass seine Nutzer die Software nur im Rahmen der zugewiesenen Rechte nutzen.
§ 18Tarife, Plattformgebühr, Rechnungsstellung
- 18.1 Die Nutzung der Software erfolgt im Rahmen des vom Anbieter gewählten Tarifs (Basis, Profi, Filiale). Die jeweils geltenden Leistungsumfänge, Grundgebühren und Gebührensätze ergeben sich aus der Preisliste unter www.calendio.pro/preise, die Bestandteil dieses Vertrags ist.
- 18.1a In den Tarifen Profi und Filiale ist die einmalige Umsetzung einer individuell gewünschten Funktion ohne gesonderte Vergütung enthalten. Der Anbieter teilt seinen Wunsch in Textform mit; der Betreiber schätzt den Aufwand und teilt vor Beginn der Umsetzung mit, ob und in welchem Umfang er den Wunsch umsetzt. Ein Anspruch auf Umsetzung eines bestimmten Wunsches besteht nicht. Nicht umfasst sind Funktionen außerhalb des Leistungsbereichs der Software, insbesondere Kassenfunktionen im Sinne der Kassensicherungsverordnung, Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie Warenwirtschaft mit Bestellwesen. Jede weitere individuell gewünschte Funktion wird nach Aufwand mit 79,90 EUR netto je angefangener Stunde vergütet; die Umsetzung beginnt erst nach Freigabe der Aufwandsschätzung durch den Anbieter in Textform.
- 18.2 Für über die Plattform abgewickelte Online-Zahlungen erhebt der Betreiber vom Anbieter eine Plattformgebühr (Vermittlungs- und Abwicklungsleistung) in der im Tarif festgelegten Höhe. Die Plattformgebühr wird bei jeder Zahlung unmittelbar über Stripe Connect einbehalten. Sie fällt zusätzlich zu den Entgelten an, die Stripe dem Anbieter unmittelbar berechnet.
- 18.3 Über die in einem Kalendermonat einbehaltenen Plattformgebühren stellt der Betreiber dem Anbieter zu Beginn des Folgemonats automatisch eine Sammelrechnung mit fortlaufender Rechnungsnummer und ausgewiesener Umsatzsteuer (§ 14 UStG) aus. Die Rechnung ist im Anbieterbereich einsehbar. Ein zusätzlicher Zahlungsausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Gebühren bereits über Stripe Connect verrechnet wurden. Die Grundgebühr des Tarifs wird gesondert über den Zahlungsdienstleister abgerechnet.
- 18.4 Stornierungen und Erstattungen, die nach Ausstellung einer Sammelrechnung erfolgen, werden in der nächsten Sammelrechnung als Minus-Position berücksichtigt oder gesondert storniert.
- 18.5 Der Betreiber ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich elektronisch zu erstellen und bereitzustellen. Soweit eine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen in einem strukturierten Format besteht, erfolgt die Rechnungsstellung in einem der Norm EN 16931 entsprechenden Format.
- 18.6 Die Höhe der Plattformgebühr und der Grundgebühren kann nach dem Verfahren des § 34 geändert werden.
§ 19Zahlungsabwicklung über Stripe
- 19.1 Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich durch die Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland („Stripe“). Voraussetzung ist, dass der Anbieter ein eigenes Stripe-Konto eröffnet und mit der Plattform verbindet; hierfür gelten ergänzend die Vertragsbedingungen von Stripe, die der Anbieter unmittelbar gegenüber Stripe akzeptiert.
- 19.2 Der Betreiber erbringt selbst keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Zahlungen der Kunden fließen unmittelbar auf das Stripe-Konto des Anbieters; der Betreiber nimmt zu keinem Zeitpunkt Kundengelder entgegen, verwahrt sie nicht und leitet sie nicht weiter. Vertragspartner und Zahlungsempfänger der Kunden ist allein der Anbieter.
- 19.3 Karten- und Kontodaten der Zahlenden werden ausschließlich von Stripe erhoben und verarbeitet. Der Betreiber erhält und speichert solche Daten nicht.
- 19.4 Auszahlungszeitpunkt, Auszahlungsrhythmus, Reserven und etwaige Sicherheitseinbehalte richten sich nach den Bedingungen von Stripe. Verzögerungen, Beschränkungen oder Sperrungen durch Stripe, insbesondere aufgrund von Identitäts-, Geldwäsche- oder Risikoprüfungen, hat der Betreiber nicht zu vertreten.
- 19.5 Rücklastschriften, Rückbuchungen (Chargebacks) und die zugehörigen Entgelte gehen zulasten des Anbieters. Der Betreiber stellt die zur Verteidigung erforderlichen Buchungs- und Anwesenheitsnachweise bereit, führt die Verteidigung jedoch nicht selbst. Bereits entstandene Plattformgebühren werden bei Erstattung des Kundenbetrags anteilig gutgeschrieben; die Plattformgebühr bei einer nicht vom Betreiber zu vertretenden Rückbuchung bleibt bestehen.
- 19.6 Entsteht auf dem Stripe-Konto des Anbieters ein Negativsaldo, ist der Anbieter zum Ausgleich verpflichtet. Der Betreiber kann ausstehende Beträge mit künftigen Auszahlungen verrechnen.
- 19.7 Die Nutzung des Zahlungsmoduls ist freiwillig und kann jederzeit durch Trennen der Stripe-Verbindung in den Einstellungen beendet werden; bereits entstandene Gebühren bleiben unberührt. Ohne verbundenes Stripe-Konto stehen Online-Zahlung, Anzahlung, Ausfallgebühr und der Verkauf von Gutscheinen nicht zur Verfügung.
- 19.8 Der Anbieter stellt dem Betreiber die nach Art. 30 der Verordnung (EU) 2022/2065 erforderlichen Angaben zur Verfügung, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Registereintrag, Umsatzsteuer-Identifikations- oder Steuernummer, Zahlungskontoangaben sowie eine Selbstbestätigung, nur rechtskonforme Leistungen anzubieten, und hält diese Angaben aktuell. Der Betreiber kann die Angaben überprüfen; bei fehlender, unrichtiger oder nicht berichtigter Angabe kann er das Angebot bis zur Klärung aussetzen.
§ 20Manuelle Buchungen und Vor-Ort-Zahlung
- 20.1 Anbieter können Kunden manuell einbuchen (z. B. bei telefonischer Anmeldung oder Laufkundschaft) sowie Gutscheine manuell ausgeben, wenn diese bar, per Überweisung oder anderweitig außerhalb der Plattform bezahlt wurden.
- 20.2 Bei manuellen Buchungen, manueller Gutscheinausgabe sowie bei Vor-Ort-Zahlung fällt keine Plattformgebühr an, da kein Zahlungsfluss über die Plattform bzw. Stripe stattfindet. Der Betreiber erfasst lediglich den administrativen Vorgang. Grundgebühren des Tarifs bleiben unberührt.
- 20.3 Für die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung, insbesondere Belegausgabe, Kassenführung und steuerliche Erfassung, ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich.
§ 21Keine Kassenfunktion
- 21.1 Calendio ist kein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO. Die Software stellt insbesondere keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, keinen Export nach DSFinV-K, keinen Kassenabschluss und keine Bargeldverwaltung bereit.
- 21.2 Soweit der Anbieter zur Nutzung eines solchen Systems verpflichtet ist, hat er es gesondert einzusetzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Abgabenordnung, der Kassensicherungsverordnung und der GoBD, für die Belegausgabepflicht und für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erfassten Vorgänge liegt allein beim Anbieter. Der Betreiber schuldet keine steuerliche Beratung.
- 21.3 Der Anbieter ist verpflichtet, vor Vertragsende sämtliche Daten zu exportieren, die er zur Erfüllung eigener gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigt, insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB.
§ 22Pflichten und Zusicherungen des Anbieters
- 22.1 Der Anbieter versichert, dass er zur Erbringung der angebotenen Leistungen berechtigt ist und über sämtliche erforderlichen Zulassungen, Eintragungen, Qualifikations- und Fachkundenachweise verfügt. Dies betrifft insbesondere:
- die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, soweit erforderlich,
- die nach der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV) erforderliche Fachkunde für Anwendungen mit Laser, IPL, Hochfrequenz, Ultraschall oder Kryolipolyse einschließlich der Anzeige- und Dokumentationspflichten,
- die Anzeige- und Hygienepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz einschließlich eines Hygieneplans, insbesondere bei Permanent Make-up, Microblading, Microneedling und vergleichbaren Anwendungen,
- die Einhaltung der Vorgaben für kosmetische Mittel nach der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und der Vorgaben für Tätowier- und Pigmentiermittel.
- 22.2 Der Anbieter ist ferner verpflichtet:
- korrekte, vollständige und aktuelle Leistungs-, Dauer- und Preisangaben zu machen und die Preisangabenverordnung einzuhalten,
- gebuchte Leistungen wie beschrieben und durch entsprechend qualifiziertes Personal zu erbringen,
- bei der Bewerbung von Leistungen die Grenzen des Heilmittelwerbegesetzes und des Wettbewerbsrechts einzuhalten, insbesondere keine unzulässigen Wirkversprechen, Vorher-Nachher-Darstellungen oder gesundheitsbezogenen Angaben zu verwenden,
- über eine angemessene Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung zu verfügen und diese auf Anforderung nachzuweisen,
- die eigenen Storno-, Ausfall- und Hygieneregelungen sowie die eigene Datenschutzerklärung aktuell zu halten,
- Kunden vor der Buchung über bekannte Kontraindikationen und erforderliche Verträglichkeitstests zu informieren,
- Anfragen des Betreibers zu behördlichen Beanstandungen, Kundenbeschwerden oder Rechtsverletzungen zeitnah zu beantworten.
- 22.3 Der Anbieter darf über den Fragenkatalog der Online-Buchung keine Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO erheben, insbesondere keine Fragen zu Allergien, Unverträglichkeiten, Erkrankungen, Schwangerschaft, Medikamenten oder vergleichbaren gesundheitsbezogenen Umständen stellen. Erforderliche gesundheitliche Abklärungen führt der Anbieter im persönlichen Gespräch durch; für deren Dokumentation und die dafür erforderlichen Einwilligungen ist er allein verantwortlich. Für Angaben, die Kunden von sich aus in Freitextfelder eintragen, ist der Anbieter Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
- 22.4 Der Anbieter prüft die Software nach Einrichtung und nach einem Datenimport unverzüglich auf erkennbare Fehler und teilt diese dem Betreiber mit.
- 22.5 Verknüpft der Anbieter sein Google-Unternehmensprofil mit der Software, gilt Folgendes:
- Der Anbieter versichert, dass er Inhaber oder berechtigter Verwalter des verknüpften Profils ist. Er verknüpft kein fremdes Profil.
- Die auf der Buchungsseite angezeigten Google-Rezensionen stammen von Dritten und werden unverändert wiedergegeben. Der Betreiber prüft sie nicht und übernimmt für ihren Inhalt keine Verantwortung. Eine Auswahl, Filterung oder Löschung einzelner Rezensionen ist technisch nicht vorgesehen.
- Der Betreiber speichert die Rezensionen nicht dauerhaft; sie werden bei jedem Aufruf bei Google abgerufen. Ändert oder löscht Google eine Rezension, wirkt sich das unmittelbar auf die Anzeige aus.
- Für die Anzeige gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen von Google. Der Betreiber ist berechtigt, die Verknüpfung ohne Vorankündigung zu beenden, wenn Google den Zugang einschränkt oder entzieht. Ein Anspruch des Anbieters auf dauerhafte Verfügbarkeit dieser Funktion besteht nicht.
- Der Anbieter kann die Verknüpfung jederzeit in den Einstellungen lösen.
§ 23Mitarbeiterdaten, Zeiterfassung, Mitbestimmung
- 23.1 Soweit die Software Funktionen zur Schicht- und Arbeitszeiterfassung, zur Umsatzzuordnung je Mitarbeiter oder zu Auswertungen der Mitarbeiterauslastung bereitstellt, ist der Anbieter für deren arbeits- und datenschutzrechtlich zulässigen Einsatz allein verantwortlich.
- 23.2 Der Anbieter stellt insbesondere sicher, dass eine etwaige Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats erfolgt, dass die Verarbeitung auf eine tragfähige Rechtsgrundlage gestützt wird und dass Beschäftigte nach Art. 13 DSGVO informiert werden. Eine verdeckte Überwachung oder eine unzulässige Leistungs- und Verhaltenskontrolle ist untersagt.
- 23.3 Der Betreiber stellt gesetzlich vorgesehene Werte, insbesondere Höchstarbeits- und Ruhezeiten, als einstellbare Parameter bereit. Für die zutreffende Konfiguration und die Einhaltung der jeweils geltenden Rechtslage ist der Anbieter verantwortlich.
§ 24Marketing-Funktionen und Werbeeinwilligungen
- 24.1 Terminbestätigungen, Erinnerungen, Änderungs- und Stornomitteilungen versendet der Betreiber im Auftrag des Anbieters als Bestandteil der Vertragsabwicklung.
- 24.2 Nutzt der Anbieter darüber hinausgehende Marketing-Funktionen (z. B. Newsletter, Reaktivierungs- und Geburtstagskampagnen, Bewertungserinnerungen, Rabattaktionen), ist er dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Einwilligungen nach § 7 UWG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO vorliegen und dokumentiert sind. Jede Nachricht muss eine funktionsfähige Abmeldemöglichkeit und ein vollständiges Impressum enthalten.
- 24.3 Der Betreiber kann den Versand aussetzen, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für unzulässige Werbung, eine auffällige Beschwerde- oder Rückläuferquote oder eine Gefährdung der Zustellbarkeit vorliegen.
- 24.4 Der Betreiber nutzt Kundendaten für eigene Werbezwecke nur auf Grundlage einer eigenen Rechtsgrundlage gegenüber dem jeweiligen Kunden und nicht im Auftrag des Anbieters.
- 24.5 Push-Benachrichtigungen an Kunden und an Mitarbeiter des Anbieters versendet die Plattform ausschließlich zu Terminen, zur Warteliste und zum Ablauf einer Behandlung. Sie stehen dem Anbieter nicht für Werbung, Angebote, Bewertungsbitten oder sonstige Nachrichten zur Verfügung. Der Betreiber kann den Kanal jederzeit plattformweit aussetzen; die Pflicht des Anbieters, seine Kunden über Änderungen und Absagen in Textform zu informieren, bleibt davon unberührt.
§ 25Darstellung im Salonverzeichnis
- 25.1 Die Aufnahme in das öffentliche Salonverzeichnis erfolgt auf Wunsch des Anbieters und kann von ihm jederzeit beendet werden. Die Reihenfolge der Darstellung richtet sich nach der Übereinstimmung mit der Suchanfrage (Ort oder Postleitzahl, Salon- oder Leistungsname) und, innerhalb gleichrangiger Treffer, nach der Anzahl vorliegender Bewertungen. Eine unmittelbare oder mittelbare Vergütung beeinflusst die Reihenfolge nicht.
- 25.2 Eine entgeltliche Hervorhebung einzelner Anbieter wird nicht angeboten.
- 25.3 Der Betreiber behandelt eigene oder mit ihm verbundene Angebote nicht bevorzugt. Sofern eine differenzierte Behandlung einzelner Anbieter erfolgt, etwa im Rahmen tarifabhängiger Funktionen, ergibt sich der Umfang aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Tarifs.
§ 26Support und Support-Zugriff
- 26.1 Der Betreiber leistet Support in Textform an kontakt@calendio.pro sowie über die in der Software bereitgestellten Kanäle. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nur geschuldet, soweit sie im gewählten Tarif ausdrücklich ausgewiesen sind.
- 26.2 Zur Analyse und Beseitigung von Störungen sowie zur Bearbeitung von Supportanfragen ist der Betreiber berechtigt, auf den Bereich des Anbieters zuzugreifen und dort Handlungen vorzunehmen, die auch einem Inhaberkonto möglich sind, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
- 26.3 Jeder Zugriff nach Absatz 2 setzt die Angabe eines Grundes voraus und wird protokolliert. Das Protokoll erfasst Beginn und Ende des Zugriffs, die handelnde Person, den angegebenen Grund und die vorgenommenen Änderungen. Der Anbieter kann es einsehen.
- 26.4 Während eines Zugriffs nach Absatz 2 wird dieser in der Software durchgehend sichtbar angezeigt. Die Zugriffssitzung endet automatisch spätestens nach 60 Minuten.
- 26.5 Der Zugriff erfolgt ausschließlich weisungsgebunden im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Anbieter informiert die betroffenen Personen im Rahmen seiner Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO über diese Zugriffsmöglichkeit.
§ 27Datenzugang, Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung
- 27.1 Der Anbieter hat während der Vertragslaufzeit Zugang zu den ihn betreffenden Daten, insbesondere zu seinen Stamm-, Leistungs-, Termin-, Umsatz-, Kunden- und Gutscheindaten sowie zu den zugehörigen Auswertungen. Ein Zugang zu Daten anderer Anbieter oder zu plattformweiten aggregierten Daten besteht nicht.
- 27.2 Der Anbieter kann jederzeit die Herausgabe seiner Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen. Der Betreiber stellt sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen bereit. Ausgenommen sind Passwort-Prüfwerte, interne Sicherheitsprotokolle und abgeleitete Systemdaten.
- 27.3 Nach Wirksamwerden einer Kündigung überträgt der Betreiber die exportierbaren Daten innerhalb von 30 Kalendertagen. Ist dies aus technischen Gründen nachweislich nicht durchführbar, teilt er dies innerhalb von vierzehn Arbeitstagen unter Angabe der Gründe mit und benennt einen angemessenen verlängerten Übergangszeitraum.
- 27.4 Nach Ende des Übergangszeitraums bleiben die Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf verfügbar. Danach löscht der Betreiber sie vollständig; Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen des regulären Rotationszyklus gelöscht. Die Löschung wird auf Anforderung in Textform bestätigt.
- 27.5 Für den Wechselvorgang und den Datenexport werden keine Entgelte erhoben.
- 27.6 Wegen des Charakters einer Cloud-Lösung obliegt es dem Anbieter, für Daten, die er zur Erfüllung eigener gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten benötigt, eine eigene Sicherung vorzuhalten. Der Betreiber unterstützt dabei auf Anforderung.
§ 28Gewährleistung gegenüber Anbietern
- 28.1 Der Betreiber überlässt die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhält sie während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand. Wird die Software unentgeltlich überlassen, richten sich die Rechte des Anbieters nach den gesetzlichen Vorschriften über die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung.
- 28.2 Der Anbieter zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt dabei die betroffene Funktion, den Zeitpunkt, die Nutzerrolle, die Fehlermeldung und die Schritte zur Reproduktion.
- 28.3 Der Betreiber beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Fehlerbehebung, Aktualisierung, Konfigurationsanpassung oder eine zumutbare Umgehungslösung.
- 28.4 Ein Mangel liegt nicht vor, soweit die Beeinträchtigung auf unsachgemäßer Nutzung, fehlerhaften oder unvollständigen Daten des Anbieters, Diensten Dritter, nicht unterstützten Systemen, eigenmächtigen Änderungen oder unterlassener Mitwirkung beruht.
- 28.5 Für Funktionen, die erkennbar als Test-, Pilot- oder Vorabfunktion gekennzeichnet sind, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- 28.6 § 536a Abs. 2 BGB und die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel werden ausgeschlossen.
§ 29Freistellung
- 29.1 Der Anbieter stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Anbieter oder seine Nutzer rechtswidrige oder rechtsverletzende Inhalte eingestellt, unzutreffende Leistungs- oder Preisangaben gemacht, erforderliche Einwilligungen oder Zulassungen nicht eingeholt, Behandlungen fehlerhaft erbracht, Rechte Dritter verletzt oder datenschutzrechtliche Pflichten in ihrem Verantwortungsbereich verletzt haben, soweit der Anbieter dies zu vertreten hat.
- 29.2 Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Betreiber den Anbieter unverzüglich informiert, ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis abgibt und ihm die Möglichkeit zur Mitwirkung einräumt.
§ 30Vertraulichkeit
- 30.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Preis- und Vertragsinformationen, Kunden- und Umsatzdaten, nicht veröffentlichte Produktinformationen, Sicherheitskonzepte und Zugangsdaten.
- 30.2 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenzulegen sind. Sie gilt über das Vertragsende hinaus fort.
- 30.3 Eine öffentliche Nennung des Anbieters als Referenz außerhalb der Plattform erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung in Textform. Die Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.
Teil D — Gemeinsame Bestimmungen
§ 31Datenschutz
- 31.1 Der Betreiber ist Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Betriebs der Plattform, insbesondere für Nutzerkonten von Kunden, Suche, Zahlungsvermittlung, Sicherheit und Missbrauchsbekämpfung. Es gelten die Datenschutzhinweise unter www.calendio.pro/datenschutz.
- 31.2 Für die Verarbeitung im Rahmen der Verwaltungssoftware und der Kundenkartei des Anbieters ist der Anbieter Verantwortlicher und der Betreiber Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierüber einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nebst Anlagen in Textform; dieser ist wesentlicher Vertragsbestandteil und geht diesen Bedingungen bei Widersprüchen vor. Er steht unter www.calendio.pro/avv zum Lesen, Herunterladen und elektronischen Annehmen bereit und kann auch formlos in Textform an kontakt@calendio.pro angenommen werden. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung dieser Daten berechtigt ist.
- 31.3 Der Anbieter ist Verantwortlicher insbesondere für Rechtsgrundlagen, Information der betroffenen Personen, Betroffenenrechte, erforderliche Einwilligungen, Löschkonzept und Aufbewahrungsfristen in seinem Betrieb.
- 31.4 Angaben zu Gesundheit oder Hautzustand, die ein Anbieter in Behandlungsnotizen oder über einen Fragenkatalog erhebt, können Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 DSGVO sein. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich auf einer tragfähigen Grundlage, in der Regel der ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, holt diese vor der Erhebung ein und dokumentiert sie. Der Betreiber stellt hierfür technische und organisatorische Maßnahmen bereit, insbesondere eine mandantengetrennte Speicherung mit Zugriffsschutz auf Datenbankebene, eine rollenbasierte Rechtevergabe, Verschlüsselung auf dem Transportweg und im Ruhezustand sowie eine Protokollierung der Support-Zugriffe. Eine Nutzung dieser Daten durch den Betreiber zu eigenen Zwecken, für Werbung oder für Auswertungen findet nicht statt.
- 31.5 Der Anbieter erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags. Das Widerspruchsrecht bleibt unberührt.
§ 32Haftung
- 32.1 Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
- 32.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- 32.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- 32.4 Der Betreiber haftet insbesondere nicht für die Qualität, die Durchführung, die Absage oder das Ergebnis von Behandlungen, für Personen- oder Sachschäden anlässlich einer Behandlung, für die Erfüllung der gewerbe-, hygiene-, steuer- und wettbewerbsrechtlichen Pflichten der Anbieter, für den Verlust nicht eingelöster Gutscheine bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, dauerhafter Schließung oder Sperrung eines Anbieters sowie für Störungen von Diensten Dritter, insbesondere von Zahlungs-, Kommunikations- und Kalenderdiensten. Die vorstehenden Ausschlüsse gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1.
- 32.5 Für den Verlust von Daten haftet der Betreiber gegenüber Anbietern nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Anbieter eingetreten wäre (§ 27 Absatz 6).
- 32.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Betreibers.
- 32.7 Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
§ 33Laufzeit und Kündigung
- 33.1 Der Nutzungsvertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs und läuft auf unbestimmte Zeit.
- 33.2 Kunden können ihr Konto jederzeit löschen. Bereits gebuchte Termine und ausgegebene Gutscheine bleiben davon unberührt und richten sich nach Teil B.
- 33.3 Anbieter können den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, soweit im gewählten Tarif keine abweichende Mindestlaufzeit ausgewiesen ist. Bestehende Buchungen und ausgegebene Gutscheine bleiben unberührt; der Anbieter ist verpflichtet, diese zu erfüllen oder mit den betroffenen Kunden eine Lösung herbeizuführen.
- 33.4 Der Betreiber kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung gegenüber einem Anbieter wird auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Die Frist gilt nicht, soweit den Betreiber eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur sofortigen Beendigung trifft oder der Anbieter wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen hat.
- 33.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere vor bei missbräuchlicher Nutzung, Zahlungsverzug trotz Mahnung, unbefugtem Zugriff auf Systeme des Betreibers, schwerwiegender Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten, systematisch unzutreffenden Angaben, fehlenden erforderlichen Zulassungen oder schwerwiegenden Beanstandungen durch Behörden.
- 33.6 Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an kontakt@calendio.pro genügt. Anbieter können ihren Tarif zusätzlich im Anbieterbereich beenden.
§ 34Änderung der Leistungen und dieser Bedingungen
- 34.1 Änderungen dieser Bedingungen teilt der Betreiber gegenüber Anbietern mindestens 30 Kalendertage vor Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mit. Widerspricht der Anbieter innerhalb der Frist, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; die Kündigung des Anbieters kann auch durch Löschung des Kontos erfolgen. Auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Nimmt der Anbieter nach der Mitteilung neue Funktionen in Anspruch oder stellt er neue Inhalte ein, gilt dies als Zustimmung.
- 34.2 Die Frist nach Absatz 1 gilt nicht, soweit die Änderung auf einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht beruht oder zur Abwehr einer unvorhergesehenen Gefahr für die Plattform, ihre Nutzer oder Dritte erforderlich ist.
- 34.3 Gegenüber Kunden nimmt der Betreiber Änderungen dieser Bedingungen nur mit deren Zustimmung vor. Der Betreiber teilt die beabsichtigten Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt seine Zustimmung als erteilt; widerspricht er, kann jede Partei den Nutzungsvertrag zum vorgeschlagenen Zeitpunkt kündigen. Bereits geschlossene Einzelverträge bleiben unberührt.
- 34.4 Ändern sich die für den Betrieb von Salons maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen, ist der Betreiber berechtigt und im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, die Software anzupassen. Eine Gewähr dafür, dass der Betrieb des Anbieters dadurch rechtskonform ist, wird nicht übernommen.
§ 35Streitbeilegung
- 35.1 Der Betreiber ist bereit, an einer außergerichtlichen Streitbeilegung mit Anbietern mitzuwirken. Als Kleinunternehmen im Sinne des Art. 12 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150 ist er nicht verpflichtet, Mediatoren zu benennen. Die Bereitschaft zur Mediation begründet keine Verpflichtung zur Einigung und lässt das Recht zur Anrufung der Gerichte unberührt. Der Beschwerdeweg nach § 7 Absatz 5 ist vorrangig zu beschreiten.
- 35.2 Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit und nicht dazu verpflichtet.
- 35.3 Streitigkeiten zwischen Kunde und Anbieter über die Behandlung selbst sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Der Betreiber kann vermitteln und stellt die zugehörigen Buchungs- und Kommunikationsnachweise bereit, entscheidet aber nicht über den Bestand von Ansprüchen.
§ 36Schlussbestimmungen
- 36.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
- 36.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Flörsheim. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- 36.3 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen dieser Bedingungen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
- 36.4 Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- 36.5 Der Anbieter kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Aufrechnung ist dem Anbieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.
- 36.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.