Kassenpflicht für Friseure: Was heute gilt und was 2028 kommen soll
Stand August 2026 gibt es keine allgemeine Pflicht zur elektronischen Kasse — die offene Ladenkasse ist in der Regel weiter zulässig. Geplant ist eine Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 für Betriebe mit über 100.000 € Jahresumsatz; sie steht bisher nur in einem Referentenentwurf. Wer schon eine elektronische Kasse nutzt, muss TSE, Belegausgabe und Kassenmeldung heute erfüllen.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: August 2026.
Gibt es heute schon eine Registrierkassenpflicht für Friseursalons?
Nein — Stand August 2026 schreibt dir kein Gesetz vor, eine elektronische Kasse zu benutzen. Der Gesetzgeber hat sich bei den Kassenregeln von 2016 bewusst gegen einen Registrierkassenzwang entschieden; wer will, darf seine Bareinnahmen in der Regel weiter über eine offene Ladenkasse abwickeln, also über eine Geldlade mit täglichem Kassenbericht (BMF-FAQ zum Kassengesetz, abgerufen 26.08.2026).
Die Verwirrung entsteht, weil zwei Dinge oft in einen Topf geworfen werden: Pflichten, die nur gelten, wenn du eine elektronische Kasse hast — und die geplante Pflicht, ab 2028 eine haben zu müssen. Beides schauen wir uns getrennt an, denn genau diese Trennung entscheidet, was du jetzt tun musst und was noch warten kann.
Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für deine konkrete Kasse ist dein Steuerberater oder deine Steuerberaterin die richtige Adresse.
Was soll sich zum 1. Januar 2028 ändern?
Geplant ist eine Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 für Betriebe mit mehr als 100.000 € Umsatz im Kalenderjahr — für den Start zählt der Umsatz des Jahres 2027 (Deutsches Handwerksblatt, abgerufen 26.08.2026). Wichtig für die Einordnung: Das steht in einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 7. August 2026. Kabinett, Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden — Details können sich also noch ändern (Ecovis KSO, abgerufen 26.08.2026).
Zwei Punkte aus dem Entwurf treffen Salons direkt. Erstens zählt die Schwelle nicht nur Bargeld, sondern den gesamten umsatzsteuerlichen Umsatz — also auch Kartenzahlungen, Online-Zahlungen, Gutschein- und Produktverkäufe (Ecovis KSO, abgerufen 26.08.2026). Zweitens soll die Bonpflicht zur digitalen Belegbereitstellung umgebaut werden: Der Beleg soll in einem standardisierten Datenformat bereitstehen, die Kundin muss ihn nicht annehmen. Wer die Grenze erst später überschreitet, soll die Kasse zum 1. April des Folgejahres einführen müssen.
Wie schnell ein kleiner Salon die geplante 100.000-€-Grenze erreicht Modellrechnung
- Damen-Termine (Waschen, Schneiden, Föhnen) pro Woche
- 40
- Bundesschnitt je Termin (dhz 2025)
- 54 €
- Arbeitswochen pro Jahr
- 48
- Jahresumsatz im Modell
- 103.680 €
Annahmen: Modellrechnung mit offenen Annahmen: 40 Damen-Termine pro Woche entsprechen etwa acht pro Tag bei einer Fünftagewoche; der Preis von 54 € ist der Bundesschnitt für Waschen, Schneiden, Föhnen laut Deutscher Handwerks Zeitung 2025. Farbleistungen, Produktverkäufe und Gutscheine kämen im echten Salon noch obendrauf. Maßgeblich ist deine Zahl aus der Umsatzsteuererklärung — die kennt dein Steuerberater.
Die Rechnung zeigt die Richtung: Ein Salon mit mehreren Vollzeitkräften wird die Schwelle in der Regel überschreiten, ein kleines Ein-Personen-Geschäft womöglich nicht. Panik ist trotzdem der falsche Modus — bis zum Kassenkauf bleibt Zeit, und ein Gesetz gibt es noch nicht. Beobachten und das Jahr 2027 sauber im Blick behalten reicht im Moment aus.
Welche Pflichten gelten schon jetzt für elektronische Kassen?
Wer heute eine elektronische Kasse im Salon stehen hat, muss drei Pflichten erfüllen — unabhängig vom Umsatz. Sie hängen an der Kasse selbst, nicht an deiner Größe, und gelten in der Regel auch für gemietete oder geleaste Systeme.
| Seit / ab | Pflicht | Status |
|---|---|---|
| 01.01.2020 | TSE: Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die jeden Vorgang manipulationssicher protokolliert (§ 146a Abs. 1 AO, KassenSichV). | gilt |
| 01.01.2020 | Belegausgabepflicht: Zu jedem Geschäftsvorfall an einer elektronischen Kasse muss ein Beleg erstellt werden — auf Papier oder digital (§ 146a Abs. 2 AO). | gilt |
| 01.01.2025 | Meldepflicht: Elektronische Kassen müssen dem Finanzamt über „Mein ELSTER“ gemeldet werden; Bestandskassen bis 31.07.2025, neue innerhalb eines Monats (§ 146a Abs. 4 AO). | gilt |
| 01.01.2028 | Registrierkassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz plus digitale Belegbereitstellung. | geplant — Referentenentwurf, noch kein Gesetz |
Die TSE-Pflicht steht in § 146a der Abgabenordnung (abgerufen 26.08.2026): Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen jeden Vorgang einzeln, vollständig und unveränderbar aufzeichnen und durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung schützen. Die Einzelheiten regelt die Kassensicherungsverordnung (abgerufen 26.08.2026) — dort ist auch das Datenformat DSFinV-K verankert, in dem die Kasse ihre Daten bei einer Prüfung exportieren muss.
Die Meldepflicht ist die jüngste der drei: Seit dem 1. Januar 2025 meldest du jede elektronische Kasse mit Art, Seriennummer, TSE und Anschaffungsdatum elektronisch ans Finanzamt; für Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, lief die Frist am 31. Juli 2025 ab, seither gilt ein Monat ab Anschaffung — und auch die Außerbetriebnahme ist zu melden (Finanzamt Hessen zur Meldung nach § 146a Abs. 4 AO, abgerufen 26.08.2026). Wenn deine Kasse noch nicht gemeldet ist, gehört das auf die Liste für das nächste Steuerberater-Gespräch.
Ist die offene Ladenkasse beim Friseur noch erlaubt?
Ja — in der Regel ist die offene Ladenkasse Stand August 2026 zulässig, und sie ist von TSE-Pflicht, Bonpflicht und Kassenmeldung nicht betroffen, weil alle drei Pflichten nur an elektronischen Aufzeichnungssystemen hängen (BMF-FAQ, abgerufen 26.08.2026). Kostenlos ist sie deshalb nicht: Auch ohne Technik gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aus § 146 AO (abgerufen 26.08.2026) — Einnahmen und Ausgaben sind täglich festzuhalten, und die Kasse muss jederzeit sturzfähig sein, der gezählte Bestand also zum Kassenbericht passen.
Für einen Terminbetrieb wie einen Salon kommt eine Besonderheit dazu: Du kennst deine Kundinnen mit Namen, Leistung und Uhrzeit aus dem Kalender. Damit lassen sich Einzelaufzeichnungen in der Regel ohnehin führen — das Argument der anonymen Laufkundschaft, mit dem etwa Marktstände arbeiten, trägt bei dir kaum. Sollte der Referentenentwurf Gesetz werden, endet die offene Ladenkasse ab 2028 ohnehin für alle Betriebe über der 100.000-€-Grenze; darunter bliebe sie nach dem Entwurf zulässig (Ecovis KSO, abgerufen 26.08.2026).
Braucht deine Terminsoftware eine TSE?
In der Regel nein — Terminsoftware und Kasse sind zwei getrennte Pflichtenkreise. Die Kassenpflichten aus § 146a AO knüpfen an ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion an, also an das Gerät oder Programm, das deine Zahlungsvorgänge boniert. Ein Kalender, der Termine, Kundinnen und Leistungen verwaltet, ist das nicht — er löst deshalb weder TSE- noch Bon- noch Meldepflicht aus. Umgekehrt gilt genauso: Terminsoftware ersetzt keine Kasse. Wer bar oder mit EC-Gerät im Salon kassiert, braucht dafür eine ordnungsgemäße Kassenführung — offene Ladenkasse oder elektronische Kasse mit TSE.
Diese Trennung ist beim Auswählen einer Salonsoftware eine echte Entscheidung, keine Fußnote. Kombisysteme bauen die Kasse ein und nehmen dir die Integration ab — dafür kaufst du Kassenfunktionen mit, auch wenn du längst eine Kasse hast, die dein Steuerberater kennt. Reine Terminsysteme lassen dir die Kassenwahl frei — dafür musst du den Übergang zwischen Kalender und Kasse selbst sauber regeln. Beides ist legitim; entscheidend ist, dass du weißt, welchen Weg du gehst und wer welche Pflicht erfüllt.
Was leistet Calendio bei Zahlungen — und was bewusst nicht?
Calendio ist bewusst keine Kasse und will keine sein. Es gibt keine TSE, keinen DSFinV-K-Export, keinen Tagesabschluss und keinen Kassenbestand — diese Pflichten erfüllt deine Kasse, nicht dein Kalender. Was Calendio stattdessen tut: Es hält am Termin fest, was bezahlt wurde. Eine Barzahlung oder EC-Zahlung im Salon erfasst du als Vermerk am Termin — als Information für Kundenkartei und Auswertungen, nicht als Bon.
Aus dem Fragebogen
Zahlung
- Was Calendio leistet: Online-Zahlungen wie Anzahlungen und Gutscheinkäufe laufen über die Buchungsstrecke und erzeugen Belege und Rechnungen mit lückenlosen Nummern; ein DATEV-Export übergibt die Zahlungen an den Steuerberater.
- Was Calendio erklärt: Eine eingebaute Kassen-Anleitung zeigt, was deine Kasse boniert und was schon online bezahlt ist — damit eine Anzahlung nicht doppelt kassiert wird.
- Was Calendio nicht leistet: keine TSE, kein DSFinV-K, kein Bonarchiv, kein Tagesabschluss, keine Kassensturz-Funktion. Deine Kassenpflichten bleiben bei deiner Kasse — heute und auch 2028.
Ob Online-Zahlungen deine Kassenlage berühren, klärst du am besten einmal sauber mit deinem Steuerberater: Sie fließen unbar über den Zahlungsdienstleister und tauchen daher in der Regel nicht in der Bargeldkasse auf — wohl aber im Gesamtumsatz, der für die geplante 100.000-€-Grenze zählt.
Checkliste: Kassen-Fahrplan bis 2028
- Kläre, was du heute nutzt: offene Ladenkasse, elektronische Kasse — oder gar keine geregelte Kassenführung? Letzteres zuerst beheben.
- Elektronische Kasse vorhanden? Prüfe TSE-Zertifikat (Laufzeit!), Belegausgabe und ob die Kasse über „Mein ELSTER“ gemeldet ist.
- Notiere deinen umsatzsteuerlichen Gesamtumsatz der letzten zwölf Monate — inklusive Karte, Online-Zahlungen, Gutscheinen und Produktverkäufen.
- Liegst du über oder nahe 100.000 €? Dann plane 2027 ein Budgetgespräch für eine TSE-Kasse ein — kaufe aber nicht, bevor das Gesetz beschlossen ist.
- Trenne die Rollen schriftlich: Was boniert die Kasse, was verwaltet die Terminsoftware, wo landen Online-Zahlungen?
- Setze eine Erinnerung für Anfang 2027: Ist aus dem Referentenentwurf ein Gesetz geworden, und mit welchen Details?
Häufige Fragen
Die Kassenfrage entscheidet sich bei deiner Kasse, nicht bei deinem Kalender. Calendio hält Termine, Zahlungen und Belege für Online-Zahlungen sauber fest und erklärt in der Kassen-Anleitung den Übergang zur eigenen Kasse — TSE, DSFinV-K und Tagesabschluss leistet es bewusst nicht, das bleibt Aufgabe deines Kassensystems und deines Steuerberaters. Ob aus dem Referentenentwurf für 2028 ein Gesetz wird, lohnt Anfang 2027 einen zweiten Blick.

Jan Kotthoff Gründer von Calendio
Jan Kotthoff hat Calendio gebaut, weil ihn eine Frage nicht losließ: Warum blockt eine Salonsoftware die Einwirkzeit, obwohl in dieser Zeit niemand arbeitet? Er schreibt hier über das, was er beim Bauen und im Gespräch mit Salons gelernt hat — mit offenen Rechenwegen statt Behauptungen.
Quellen
- § 146a AO — Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme, abgerufen 26.08.2026
- § 146 AO — Ordnungsvorschriften für die Buchführung, abgerufen 26.08.2026
- Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), abgerufen 26.08.2026
- BMF-FAQ: Belegausgabepflicht und Kassengesetz, abgerufen 26.08.2026
- Finanzamt Hessen: Meldung von Kassensystemen nach § 146a Abs. 4 AO, abgerufen 26.08.2026
- Deutsches Handwerksblatt: Registrierkassenpflicht ab 2028 soll kommen, abgerufen 26.08.2026
- Ecovis KSO: Kassenpflicht ab 2028 — Referentenentwurf und 100.000-€-Grenze, abgerufen 26.08.2026
- Deutsche Handwerks Zeitung: Friseurpreise 2025, abgerufen 26.08.2026