Einwilligung für Kundendaten: Wann du sie brauchst — und wann nicht
Für Terminverwaltung, Kundenkartei und Terminerinnerungen brauchst du in der Regel keine Einwilligung — das deckt die Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ab. Eine Einwilligung brauchst du für Werbe-Mails, Fotos und Gesundheitsangaben. Sie muss freiwillig, informiert, widerrufbar und nachweisbar sein — und genau am Nachweis scheitern viele Salons im Streitfall.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: August 2026.
Wann darfst du Kundendaten ohne Einwilligung speichern?
Immer dann, wenn die Daten für den Auftrag nötig sind — und das ist im Salonalltag der Normalfall. Ein gebuchter Termin ist ein Vertrag, und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (abgerufen 26.08.2026) erlaubt ohne Einwilligung alles, was zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlich ist: Name und Kontaktdaten speichern, Termine verwalten, Farbformeln notieren, eine Erinnerung zum gebuchten Termin schicken. Wer für jede Terminbuchung eine Unterschrift unter eine „Datenschutz-Einwilligung“ verlangt, macht sich das Leben unnötig schwer — und schwächt nebenbei die Einwilligungen, die wirklich zählen.
Die Terminerinnerung ist der am häufigsten missverstandene Fall: Sie ist keine Werbung, sondern Teil der Vertragsabwicklung — sie betrifft einen Termin, den die Kundin selbst gebucht hat. Eine E-Mail „dein Termin am Donnerstag um 14:00“ braucht deshalb in der Regel keine Werbe-Einwilligung. Was die Kartei sonst noch ohne Einwilligung enthalten darf und wo die Grenzen liegen, steht ausführlich im Beitrag DSGVO in der Kundenkartei.
Wofür brauchst du eine Einwilligung?
Für drei Dinge: Werbung, Fotos und Gesundheitsangaben. Bei Werbung per E-Mail ist die Rechtslage streng — § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (abgerufen 26.08.2026) stuft elektronische Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung als unzumutbare Belästigung ein. Das gilt für den Newsletter genauso wie für die Geburtstagsmail mit Rabattcode oder die „Wir vermissen dich“-Mail: Sobald eine Nachricht den Absatz fördern soll, ist sie Werbung.
Eine enge Ausnahme kennt § 7 Abs. 3 UWG für Bestandskunden: Wer die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Kauf erhalten hat, darf für eigene ähnliche Leistungen werben — aber nur, wenn die Kundin schon bei der Erhebung und in jeder Mail klar auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen wurde und nicht widersprochen hat; alle vier Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen (IHK München: Marketing per E-Mail, abgerufen 26.08.2026). In der Praxis ist die dokumentierte Einwilligung der verlässlichere Weg — die Ausnahme scheitert oft daran, dass der Hinweis bei der Erhebung fehlte und sich das nachträglich nicht reparieren lässt. Für Fotos gilt: eigene Einwilligung für das Speichern, bei Veröffentlichung zusätzlich § 22 Kunsturhebergesetz (abgerufen 26.08.2026). Gesundheitsangaben brauchen die ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (abgerufen 26.08.2026).
| Zweck | Rechtsgrundlage in der Regel | Einwilligung nötig? |
|---|---|---|
| Termin verwalten, Kartei führen | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag) | Nein |
| Terminerinnerung zum gebuchten Termin | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag) | Nein |
| Rechnungen aufbewahren | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, § 147 AO | Nein |
| Newsletter, Angebote, Geburtstagsmail | Einwilligung; § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG | Ja — eng begrenzte Ausnahme: § 7 Abs. 3 UWG |
| Reaktivierungs-Mail („lange nicht gesehen“) | Einwilligung; § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG | Ja |
| Fotos speichern (Vorher-nachher) | Einwilligung | Ja |
| Fotos veröffentlichen | Einwilligung + § 22 KunstUrhG | Ja, ausdrücklich für die Veröffentlichung |
| Allergien, Kopfhaut, Schwangerschaft | Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO | Ja, ausdrücklich |
Was macht eine Einwilligung wirksam?
Vier Eigenschaften, die alle zugleich erfüllt sein müssen — sie stehen in Art. 7 DSGVO (abgerufen 26.08.2026) und in der Begriffsbestimmung des Art. 4 Nr. 11. Fehlt eine, ist die Einwilligung angreifbar, und jede Mail an diese Adresse wird zum Abmahnrisiko.
- Freiwillig: Die Kundin muss echt wählen können. Der Termin darf nicht davon abhängen, dass sie Werbung zustimmt — dieses Kopplungsverbot steht in Art. 7 Abs. 4 DSGVO.
- Informiert: Aus dem Text muss hervorgehen, wer wofür einwilligt — „Salon X darf mir Angebote per E-Mail schicken“ ist informiert, „ich akzeptiere die Datenverarbeitung“ ist es nicht.
- Aktiv erteilt: Ein vorangekreuztes Kästchen ist keine Einwilligung — das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (EuGH, Urteil vom 01.10.2019, C-673/17, abgerufen 26.08.2026). Die Kundin setzt den Haken selbst oder unterschreibt selbst.
- Widerrufbar und nachweisbar: Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung (Art. 7 Abs. 3), und du musst die Einwilligung nachweisen können (Art. 7 Abs. 1) — wer, wann, mit welchem Text, auf welchem Weg.
Der Nachweis ist in der Praxis die eigentliche Hürde. Eine Einwilligung, die vor drei Jahren „irgendwie am Empfang“ erteilt wurde, ohne Datum und ohne Wortlaut, hilft dir im Streitfall wenig. Deshalb gehört zu jeder Einwilligung ein Protokoll: Zeitpunkt, Herkunft, Textfassung — und beim Widerruf dasselbe noch einmal.
Musterformulierung: Einwilligung in Werbe-Mails
Die folgenden Formulierungen sind unverbindliche Muster und keine Rechtsberatung. Passe sie an deinen Salon an und lass sie im Zweifel rechtlich prüfen — vor allem, wenn du mehrere Kanäle oder Filialen hast.
Ein brauchbarer Einwilligungstext ist kurz, nennt den Absender, den Kanal und den Widerruf. Zum Beispiel: „Ich möchte Neuigkeiten, Terminangebote und Aktionen des Salons [Name] per E-Mail erhalten. Diese Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für eine Terminbuchung. Ich kann sie jederzeit widerrufen — über den Abmeldelink in jeder E-Mail oder direkt im Salon. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.“
Wichtig ist, was der Text nicht tut: Er verspricht keine Häufigkeit, die du nicht hältst, er koppelt die Einwilligung nicht an den Termin, und er vermischt nicht Werbung mit der Kartei — die braucht ja gerade keine Zustimmung. Ein Haken für alles („ich stimme allem zu“) wäre unwirksam, weil weder informiert noch bestimmt.
Musterformulierung: Einwilligung für Fotos
Bei Fotos entscheidet der Zweck — deshalb trennt ein gutes Formular das Speichern vom Veröffentlichen. Zum Beispiel: „Ich bin einverstanden, dass der Salon [Name] Fotos meiner Frisur (Vorher-nachher) anfertigt und in meiner Kundenkartei speichert, um künftige Behandlungen daran auszurichten. ☐ Zusätzlich bin ich einverstanden, dass einzelne Fotos ohne Namensnennung im Online-Auftritt des Salons [z. B. Instagram, Website] veröffentlicht werden. Beide Einwilligungen sind freiwillig; ich kann sie jederzeit einzeln mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.“
Der zweite Haken bleibt bewusst leer, bis die Kundin ihn selbst setzt. Und der Widerruf braucht einen definierten Weg: Wird er erklärt, verschwinden die veröffentlichten Bilder aus deinen Kanälen und die gespeicherten aus der Kartei — was bereits geteilt und weiterverbreitet wurde, lässt sich dagegen oft nicht mehr vollständig einfangen. Auch das gehört zur ehrlichen Aufklärung vor der Unterschrift.
Lohnt sich der Aufwand für dokumentierte Werbe-Einwilligungen?
Ja — weil eine saubere Werbeliste das einzige Marketinginstrument ist, das dir gehört und nichts pro Nachricht kostet. Wie viel sie bringt, hängt von deinem Salon ab; eine ehrliche Größenordnung liefert eine offene Modellrechnung statt erfundener Erfolgsquoten:
Was eine Reaktivierungs-Mail im Monat bringen kann Modellrechnung
- Kundinnen mit Werbe-Einwilligung, die 90 Tage nicht da waren
- 20 / Monat
- Davon buchen nach der Mail wieder einen Termin
- 2
- Damen-Termin im Bundesschnitt (dhz 2025)
- 54 €
- Zusatzumsatz pro Monat im Modell
- 108 €
Annahmen: Modellrechnung mit offenen Annahmen: 20 angeschriebene Kundinnen pro Monat passen zu einem Salon mit einigen hundert Karteikundinnen; dass 2 von 20 wieder buchen, ist eine Annahme, keine belegte Quote — seriöse Rücklaufzahlen für deutsche Salons existieren nicht öffentlich. Der Terminpreis ist der Bundesschnitt für Waschen, Schneiden, Föhnen laut Deutscher Handwerks Zeitung 2025. Rechne mit deinen eigenen Zahlen.
Wie dokumentierst du Einwilligungen so, dass sie standhalten?
Vier Angaben je Einwilligung, dauerhaft und fälschungssicher: wer eingewilligt hat, wann, mit welchem Wortlaut und auf welchem Weg — Formular an der Rezeption, Haken in der Online-Buchung, Anmeldung über die Website. Dieselbe Sorgfalt gilt für den Widerruf, denn „sie hat sich doch nie abgemeldet“ ist keine Verteidigung, wenn das Abmelden umständlich war. Mit Papierordnern ist das führbar, aber mühsam; verlässlich wird es, wenn die Software den Nachweis nebenbei erzeugt.
Calendio speichert jede Einwilligung als unveränderlichen Nachweis: mit Zeitpunkt, Wortlaut und Herkunft, technisch so angelegt, dass nachträglich nichts überschrieben werden kann — ein Widerruf ist ein neuer Eintrag mit eigenem Zeitstempel, keine gelöschte Zeile. Jede Werbe-Mail aus der Marketing-Automatik trägt eine Ein-Klick-Abmeldung, und wer sich abmeldet, fällt sofort aus allen Kampagnen und Automatiken — Schutzregeln verhindern, dass eine Kundin ohne gültige Einwilligung überhaupt angeschrieben wird.
Aktiv
Eingebaute Schutzregeln
Bei der Auswahl einer Salonsoftware lohnt genau hier ein prüfender Blick: Kann das System zu jeder E-Mail-Adresse belegen, woher die Einwilligung stammt — oder gibt es nur ein Feld „Newsletter: ja/nein“, das jeder jederzeit umschalten kann? Der Unterschied entscheidet im Streitfall.
Checkliste: Einwilligungen im Salon aufräumen
- Liste alle Zwecke auf, für die ihr Kundendaten nutzt, und ordne jedem zu: Vertrag oder Einwilligung?
- Streiche Einwilligungs-Formulare für Dinge, die keine brauchen — Terminverwaltung und Kartei laufen über den Vertrag.
- Prüfe deine Werbeliste: Zu welchen Adressen existiert ein Nachweis mit Datum, Wortlaut und Herkunft? Adressen ohne Nachweis nicht mehr anschreiben.
- Formuliere Werbe- und Foto-Einwilligung getrennt, ohne Kopplung an den Termin, mit klarem Widerrufsweg — und lass die Texte rechtlich prüfen.
- Stelle sicher, dass jede Werbe-Mail eine funktionierende Ein-Klick-Abmeldung enthält und Widerrufe sofort wirken.
- Lege fest, wo Einwilligungen und Widerrufe dokumentiert werden — an einem Ort, unveränderlich, für das ganze Team gleich.
Häufige Fragen
Du brauchst weniger Einwilligungen, als die Formularflut vermuten lässt — aber die, die du brauchst, müssen im Streitfall stehen. Calendio übernimmt dabei den Teil, der sich automatisieren lässt: unveränderliche Einwilligungsnachweise mit Herkunft und Zeitstempel, Ein-Klick-Abmeldung in jeder Werbe-Mail und Schutzregeln in der Marketing-Automatik, die ohne gültige Einwilligung gar nicht erst versendet. Ob deine Einwilligungstexte rechtlich tragen, prüft keine Software — die Muster hier sind ein Startpunkt für das Gespräch mit deiner Rechtsberatung, kein Ersatz dafür.

Jan Kotthoff Gründer von Calendio
Jan Kotthoff hat Calendio gebaut, weil ihn eine Frage nicht losließ: Warum blockt eine Salonsoftware die Einwirkzeit, obwohl in dieser Zeit niemand arbeitet? Er schreibt hier über das, was er beim Bauen und im Gespräch mit Salons gelernt hat — mit offenen Rechenwegen statt Behauptungen.
Quellen
- Art. 6 DSGVO — Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, abgerufen 26.08.2026
- Art. 7 DSGVO — Bedingungen für die Einwilligung, abgerufen 26.08.2026
- Art. 9 DSGVO — Besondere Kategorien personenbezogener Daten, abgerufen 26.08.2026
- § 7 UWG — Unzumutbare Belästigungen, abgerufen 26.08.2026
- § 22 KunstUrhG — Recht am eigenen Bild, abgerufen 26.08.2026
- IHK München: Marketing per E-Mail, Telefon, Brief, abgerufen 26.08.2026
- EuGH, Urteil vom 01.10.2019, C-673/17 (vorangekreuzte Kästchen), abgerufen 26.08.2026
- Deutsche Handwerks Zeitung: Friseurpreise 2025, abgerufen 26.08.2026