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Ausfallgebühr beim Friseur: Was rechtlich gilt und wie du sie sauber vereinbarst

Porträt von Jan KotthoffJan KotthoffVeröffentlicht 7 Min Lesezeit

In der Regel darfst du als Salon eine Ausfallgebühr verlangen, wenn die Kundin ohne rechtzeitige Absage nicht erscheint — vorausgesetzt, die Regelung wurde vor der Buchung sichtbar vereinbart, die Höhe ist gestaffelt und angemessen, und ersparte Aufwendungen wie Material werden angerechnet. Ein Aushang im Salon genügt dafür nicht.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: August 2026.

Darfst du überhaupt eine Ausfallgebühr verlangen?

In der Regel ja. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen — die Interessen der Kundinnen vertritt, nicht deine — hält Ausfallgebühren für „grundsätzlich rechtlich zulässig“, knüpft das aber an Bedingungen: Die Stornierungsbedingungen müssen bei der Terminbuchung ausdrücklich vereinbart werden, und jede Forderung bleibt eine Frage des Einzelfalls (Verbraucherzentrale Niedersachsen, abgerufen 26.08.2026).

Eine einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung speziell für Friseurtermine gibt es bislang nicht — Urteile stammen überwiegend aus Nachbarbereichen wie Arzt- und Therapiepraxen. Deshalb gilt für alles Folgende: Es beschreibt die übliche rechtliche Einordnung, ersetzt aber keine Beratung im Einzelfall. Wo dein konkreter Streitfall liegt, klärt eine Anwältin — nicht ein Ratgeber.

Auf welcher rechtlichen Grundlage steht die Gebühr?

Der Friseurtermin wird in der Fachliteratur in der Regel als Werkvertrag nach § 631 BGB eingeordnet: Geschuldet ist ein Ergebnis — die fertige Frisur —, nicht bloß die aufgewendete Zeit (Friseur-Unternehmer.de, abgerufen 26.08.2026). Aus dieser Einordnung folgen zwei Wege zum Zahlungsanspruch, je nachdem, was passiert ist.

Sagt die Kundin kurzfristig ab, ist das rechtlich in der Regel eine freie Kündigung des Vertrags: Nach § 648 BGB behältst du dann grundsätzlich den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung — musst dir aber anrechnen lassen, was du an Aufwendungen ersparst (Material, Energie) und was du durch anderweitige Nutzung der Zeit verdienst oder verdienen könntest, etwa durch eine nachgerückte Kundin.

Bleibt die Kundin kommentarlos weg, kommt sie in der Regel in Annahmeverzug: Sie hat eine nötige Mitwirkung — ihr Erscheinen — unterlassen, und § 642 BGB gibt dir dafür einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Wird der Termin als Dienstleistung eingeordnet, führt § 615 BGB zu einem ähnlichen Ergebnis; auf ein Verschulden der Kundin kommt es beim Annahmeverzug in der Regel nicht an (ETL Rechtsanwälte, abgerufen 26.08.2026). Gemeinsam ist beiden Wegen: Voller Preis ohne Abzüge lässt sich in der Regel nicht halten.

Was muss eine wirksame Stornoregelung erfüllen?

Sie muss vor dem Vertragsschluss sichtbar sein — das ist die wichtigste und die am häufigsten verletzte Anforderung. Stornobedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, und die werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur Vertragsbestandteil, wenn du bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und die Kundin sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann. Ein Aushang im Salon oder ein Hinweis auf der Website, den beim Buchen niemand sieht, erfüllt das in der Regel nicht (Friseur-Unternehmer.de, abgerufen 26.08.2026).

Die zweite Anforderung betrifft den Inhalt: Eine pauschalierte Gebühr darf nach § 309 Nr. 5 BGB den Schaden, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten ist, nicht übersteigen — und sie muss der Kundin ausdrücklich den Nachweis offenlassen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Klausel, die 100 % ohne jede Staffel und ohne diesen Nachweis verlangt, riskiert die Unwirksamkeit nach § 307 BGB — und dann gilt im Zweifel gar nichts.

Dritte Anforderung: Die Regelung muss zur Realität passen. Konnte die geplatzte Zeit nachbesetzt werden, ist der Schaden entsprechend geringer — die Verbraucherzentrale nennt die Nachbesetzungsmöglichkeit ausdrücklich als Prüfpunkt. Eine Staffel nach Absagefrist bildet genau das ab: Je früher die Absage, desto größer die Chance auf Nachbesetzung, desto niedriger die Gebühr. Welche Fristen üblich sind, behandelt der Beitrag Terminabsage-Frist.

  • Sichtbar vereinbart: Die Staffel steht vor dem Buchungsabschluss in der Buchungsstrecke oder wird am Telefon aktiv genannt — kein Aushang, kein verstecktes Dokument.
  • Angemessen pauschaliert: Die Gebühr übersteigt den typischerweise zu erwartenden Schaden nicht, und der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der Kundin offen.
  • Realitätsnah gestaffelt: Frühe Absagen kosten wenig oder nichts, weil sich die Zeit meist neu vergeben lässt; nachbesetzte Termine und ersparte Aufwendungen mindern die Forderung.

Wie hoch darf die Ausfallgebühr sein?

Eine gesetzliche Prozentgrenze gibt es nicht — der Maßstab ist der tatsächlich zu erwartende Schaden. In der Fachpresse dokumentierte Praxisbeispiele zeigen die Spanne: TOP HAIR nennt 20 % des Leistungspreises bei Absage unter 24 Stunden als verbreitete Praxis (TOP HAIR, abgerufen 26.08.2026); imSalon beschreibt einen Berliner Salon, der 80 % der geplanten Leistungen berechnet (imSalon, abgerufen 26.08.2026).

Absage früher als 48 h vorher0 % des LeistungspreisesAbsage 24–48 h vorher20 % des LeistungspreisesAbsage unter 24 h50 % des LeistungspreisesNicht erschienen ohne Absage100 % des Leistungspreises
Beispiel einer gestaffelten Ausfallgebühr in Prozent des Leistungspreises — eine mögliche Staffel zur Orientierung, keine Rechtsgrenze und keine Empfehlung für jeden Einzelfall.

Je näher die Gebühr an 100 % rückt, desto wichtiger werden die Abzüge: ersparte Aufwendungen wie Farbe und Material sowie jeder Umsatz, der in der frei gewordenen Zeit tatsächlich entstanden ist. Wer bei einem nachbesetzten Termin trotzdem die volle Gebühr einzieht, kassiert in der Regel doppelt — und genau solche Fälle nennt die Verbraucherzentrale fragwürdig. Eine ehrliche Staffel plant diese Anrechnung von Anfang an ein.

Was gilt bei Online-Buchung und Kartenhinterlegung?

Online ist die wirksame Vereinbarung in der Regel einfacher als am Telefon — wenn die Buchungsstrecke sauber gebaut ist. Die Stornostaffel muss vor dem Abschluss der Buchung sichtbar sein, nicht in einem verlinkten Dokument versteckt; und der Buchungsknopf muss bei Zahlungspflicht eindeutig beschriftet sein, wie es § 312j Abs. 3 BGB verlangt. Der Vorteil: Die Zustimmung ist danach dokumentiert — im Streitfall deutlich belastbarer als die Erinnerung an ein Telefonat.

Bei der Kartenhinterlegung kommt eine Hinweispflicht hinzu: Die Kundin muss vor dem Hinterlegen klar erfahren, dass die Karte zunächst nicht belastet wird, wofür sie belastet werden kann und bis zu welcher Höhe. Ohne diesen Hinweis ist die spätere Belastung in der Regel angreifbar — unabhängig davon, wie berechtigt die Gebühr in der Sache wäre.

Einstellungen — Stornierung & No-Show

Staffel bei Absage

Früher als 48 Stunden vorherkostenfrei
48 bis 24 Stunden vorher50 % des Preises
Unter 24 Stunden100 % des Preises
Nicht erschienen (No-Show)100 % des Preises

Ablauf

Karte wird bei der Buchung hinterlegtnicht belastet
Gebühr wird vor dem Einzug angekündigtmit Widerspruchsfrist
Der No-Show-Schutz: Karte bei der Buchung hinterlegt — nicht belastet. Die Staffel regelt den Rest: frei bis 48 Stunden, danach gestuft, und die Gebühr wird erst angekündigt, dann eingezogen.

Calendio setzt diese Anforderungen in der Stornierungs-Funktion um: Die Staffel steht sichtbar in der Buchungsstrecke, die Kartenhinterlegung zeigt den Pflichthinweis, und eingezogen wird nie sofort — die Software kündigt die Gebühr per E-Mail an, wartet eine Widerspruchsfrist ab und belastet die Karte erst danach. So bleibt Raum für den Härtefall, bevor Geld fließt, und jeder Schritt ist dokumentiert.

Solltest du die Gebühr immer durchsetzen?

Nein — und das ist keine juristische, sondern eine unternehmerische Antwort. Friseur-Unternehmer.de warnt zu Recht: Einzelne Klagen über zweistellige Beträge sind unwirtschaftlich, und eine hart eingetriebene Gebühr kann über schlechte Mundpropaganda mehr kosten, als sie einbringt (Friseur-Unternehmer.de, abgerufen 26.08.2026). Die Gebühr wirkt vor allem vorbeugend: Wer sie kennt, sagt rechtzeitig ab.

Praktikabel ist eine dokumentierte Kulanzlinie: Der erste Ausfall einer sonst zuverlässigen Kundin wird erlassen — mit freundlicher Nachricht, dass es beim nächsten Mal anders wäre. Ab dem zweiten Fall greift die Staffel. So bleibt die Regelung glaubwürdig, ohne Stammkundinnen für einen Ausrutscher zu bestrafen. Wie die Gebühr in das Gesamtsystem aus Erinnerung, Anzahlung und Warteliste passt, zeigt der Ratgeber Terminausfälle senken.

Checkliste: Deine Stornoregelung rechtssicher aufsetzen

  • Staffel festlegen: kostenlose Absage bis zu einer klaren Frist (z. B. 48 Stunden), darunter gestaffelte Prozentsätze — keine Pauschale ohne Stufen.
  • Sichtbarkeit prüfen: Die Staffel steht in der Buchungsstrecke vor dem Abschluss und wird bei Telefonbuchung aktiv genannt — nicht nur als Aushang.
  • Nachweis offenhalten: In die Formulierung aufnehmen, dass die Kundin einen geringeren Schaden nachweisen kann.
  • Anrechnung regeln: Ersparte Aufwendungen und nachbesetzte Termine mindern die Gebühr — das gehört in den Text, nicht nur in deinen Kopf.
  • Buchungsknopf kontrollieren: Bei Zahlungspflicht muss die Beschriftung eindeutig sein („zahlungspflichtig buchen“).
  • Kartenhinterlegung: Vor dem Hinterlegen klar sagen, wofür und bis zu welcher Höhe die Karte belastet werden kann.
  • Ablauf vor dem Einzug festlegen: erst ankündigen, Widerspruchsfrist abwarten, dann einziehen — jeden Schritt dokumentieren.
  • Kulanzlinie notieren: Wer bekommt den ersten Ausfall erlassen? Eine Regel für alle im Team, keine Tagesform-Entscheidung.

Häufige Fragen

Gemeint ist in der Regel dasselbe: ein vorher vereinbarter Betrag für einen Termin, der zu spät abgesagt wurde oder ohne Absage geplatzt ist. Manche Salons unterscheiden in der Staffel zwischen später Absage (Teilbetrag) und kommentarlosem Fernbleiben (voller Satz) — rechtlich beruhen beide Fälle auf denselben Grundsätzen.

Dieser Beitrag ordnet die übliche Rechtslage ein (Stand August 2026); er ersetzt keine Rechtsberatung, und deinen konkreten Streitfall beurteilt nur eine Anwältin. Was Calendio leistet: Die Stornostaffel steht sichtbar in der Buchungsstrecke, die Kartenhinterlegung trägt den Pflichthinweis, und vor jedem Einzug stehen Ankündigung und Widerspruchsfrist — sauber dokumentiert. Was Calendio nicht leistet: die Entscheidung, welche Staffel zu deinem Salon passt, und die Prüfung deiner Formulierungen im Einzelfall.

Porträt von Jan Kotthoff

Jan Kotthoff Gründer von Calendio

Jan Kotthoff hat Calendio gebaut, weil ihn eine Frage nicht losließ: Warum blockt eine Salonsoftware die Einwirkzeit, obwohl in dieser Zeit niemand arbeitet? Er schreibt hier über das, was er beim Bauen und im Gespräch mit Salons gelernt hat — mit offenen Rechenwegen statt Behauptungen.

Quellen

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